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   FG Baden-Württemberg, 06.10.2010 - 14 K 86/06   

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https://dejure.org/2010,24416
FG Baden-Württemberg, 06.10.2010 - 14 K 86/06 (https://dejure.org/2010,24416)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.10.2010 - 14 K 86/06 (https://dejure.org/2010,24416)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Oktober 2010 - 14 K 86/06 (https://dejure.org/2010,24416)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kein Betriebsausgabenabzug für Schuldzinsen, die zu einem ohne rechtliche Verpflichtung übernommenen Darlehen gehören - Kein Abzug von Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach Veräußerung einer im Privatvermögen gehaltenen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abziehbarkeit von Schuldzinsen als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb noch als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17; EStG § 4 Abs. 4; EStG § 20
    Keine Berücksichtigung von Schuldzinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten bei der Übernahme von Verbindlichkeiten einer aufgelösten GmbH durch einen Gesellschafter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Berücksichtigung von Schuldzinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten bei der Übernahme von Verbindlichkeiten einer aufgelösten GmbH durch einen Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das übernommen Betriebsdarlehn

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.10.2010 - 14 K 86/06
    Dementsprechend sind auch Schuldzinsen nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Einkünften aus Gewerbebetrieb stehen (BFH, Beschluss vom 4. Juli 1990, GrS 2-3/88, GrS 2/88, GrS 3/88, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1990, 817).
  • BFH, 16.03.2010 - VIII R 20/08

    Nachträgliche Schuldzinsen - Wesentliche Beteiligung - Berücksichtigung von

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.10.2010 - 14 K 86/06
    Die von den Kl zitierte geänderte Rechtsprechung des BFH betrifft dagegen lediglich Fälle, in denen der Tatbestand der Liquidation/Veräußerung nach dem Veranlagungszeitraum 1998 stattgefunden hat (BFH, Urteil vom 16. März 2010 VIII R 20/08, BStBl II 2010, 787).
  • BFH, 12.09.2007 - VIII R 38/04

    Kein Abzug von Zinsen für ein Refinanzierungsdarlehen nach Veräußerung der im

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.10.2010 - 14 K 86/06
    Ein Abzug von damit zusammenhängenden Schuldzinsen nach Liquidation der Beteiligung kann, als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach der bis einschließlich 1998 geltenden Gesetzeslage nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, der sich das Gericht aus den dort genannten Gründen anschließt, nicht erfolgen (ständige Rechtsprechung, siehe z.B. BFH, Urteil vom 12. September 2007 VIII R 38/04, BFH/NV 2008, 37).
  • BFH, 15.05.2006 - VIII B 186/04

    Auflösungsverlust nach § 17 EStG - eigenkapitalersetzende Maßnahme

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.10.2010 - 14 K 86/06
    Zwar kann auch der Ausfall von Regressansprüchen eines Gesellschafters gegenüber der Kapitalgesellschaft den Anschaffungskosten im Sinne von § 17 Abs. 2 EStG zugeordnet werden, wenn dieser eigenkapitalersetzende Grundsicherheiten zu Verfügung gestellt hat (BFH, Beschluss vom 15. Mai 2006 VIII B 186/04, BFH/NV 2006, 1472).
  • BFH, 25.06.1998 - VIII B 45/97

    Veräußerungsgewinn - Veräußerung persönlicher Beteiligungen - Beteiligung an

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.10.2010 - 14 K 86/06
    Es handelt sich dabei um eine "Gewinnermittlungsvorschrift eigener Art", die stichtagsbezogen auf den Zeitpunkt der Veräußerung die Einkünfte kraft gesetzlicher Fiktion den Einkünften aus Gewerbetrieb zuordnet (BFH, Beschluss vom 25. Juni 1998 VIII B 45/97, Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen -NV- 1999, 33).
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